Kommentar Verwaltung: Die Unterrichtsräume einer Schule dürfen grundsätzlich nicht mit Videokameras überwacht werden. Die damit verbundene Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte wäre aus datenschutzrechtlichen und aus dienstrechtlichen Gründen unzulässig.
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Kommentar Verwaltung: Die Unterrichtsräume einer Schule dürfen grundsätzlich nicht mit Videokameras überwacht werden. Die damit verbundene Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte wäre aus datenschutzrechtlichen und aus dienstrechtlichen Gründen unzulässig.